Politische Partizipation
Die Möglichkeiten der politischen, sozialen, beruflichen und kulturellen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an einer Einwanderungsgesellschaft wie Deutschland sind wichtige Rahmenbedingungen für Integrationsprozesse. Grundsätzlich steigt die Bedeutung von Migranten als aktive oder passive Mitgestalter deutscher Politik, weil es schon seit den 1990er-Jahren immer mehr eingebürgerte deutsche Wählerinnen und Wähler gibt und die Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund weiter steigen wird.
Während Bürger aus den 27 Mitgliedsländern der EU seit 1999 bei Kommunal- und Europawahlen ihre Stimme abgeben dürfen, liegt diese Möglichkeit der Partizipation für einen erheblichen Teil ausländischer Mitbürger, die aus einem Land außerhalb der EU stammen, noch in weiter Ferne. Ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind die Möglichkeiten der Mitarbeit einerseits begrenzt, weil ausländische Migranten – mit Ausnahme von EU-Angehörigen bei Kommunalwahlen – nicht zum Wahlvolk gehören und somit in der Regel von der zentralen demokratischen Mitbestimmungsform ausgeschlossen sind. Andererseits bestehen für sie politische Beteiligungsmöglichkeiten, deren Vielfalt manchmal kaum zur Kenntnis genommen wird. Zu nennen ist dabei die Arbeit von kommunalen Integrationsräten.
Der Integrationsrat arbeitet parlamentarisch und setzt sich für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe für Einwohner mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in der Kommune ein.
Stadtrat und Integrationsrat stimmen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde ab. Der Integrationsrat kann sich darüber mit allen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Einwohner mit Migrationshintergrund betreffen, befassen und Vorschläge und Anregungen machen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Einwohner mit Migrationshintergrund betreffen, zu informieren und vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen. Der Rat weist dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser, nach der Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie der Förderung der Integrationsarbeit vor Ort, selbstständig vergeben kann. Der Integrationsrat hat darüber hinaus die Möglichkeit einer eigenen Öffentlichkeitsarbeit.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein haben zwei Kommunen Integrationsräte bzw. Integrationsbeiräte: die Universitätsstadt Siegen und Stadt Kreuztal.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Integrationsrat der Universitätsstadt Stadt Siegen: https://www.siegen.de/verwaltung-politik/integrationsrat-der-universitaetsstadt-siegen
Stadt Kreuztal: www.kreuztal.de
100 Integrationsräte sind dem Landesintegrationsrat NRW angeschlossen. Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein Forum, dass die Interessen und Anliegen der kommunalen Migrantenvertretungen aufgreift und dadurch ihre Arbeit vor Ort unterstützt und verbessert.
Weitere Information finden Sie unter: www.landesintegrationsrat.nrw//