Aufenthalt

Für Bürger der Europäischen Union, Spätaussiedler und Menschen aus einem Land außerhalb der Europäischen Union gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Aufenthalt in Deutschland. Das Zuwanderungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für alle Fragen, die mit der Einreise und dem Aufenthalt ausländischer Staatsbürger in Deutschland zu tun haben. Das Zuwanderungsgesetz besteht im Wesentlichen aus dem Freizügigkeitsrecht/EU und dem Aufenthaltsgesetz.

Daneben gibt es noch zahlreiche Einzelgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Bei Fragen zu Aufenthalt ist das städtische Ausländeramt Siegen oder bei den übrigen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein zuständig. Für einen Besuch ist ein Termin notwendig.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die zuständigen Ansprechpartner:

Universitätsstadt Siegen
Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein