Einbürgerung
Viele Zuwanderinnen und Zuwanderer im Kreis Siegen-Wittgenstein haben einen nichtdeutschen Pass. Nur die Einbürgerung ermöglicht ihnen die uneingeschränkte Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte. Dazu gehört zum Beispiel das Wahlrecht.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Dies geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Einen Anspruch auf Einbürgerung haben aber auch viele Menschen, die als Ausländer in Deutschland leben. Dazu müssen sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen, um eingebürgert werden zu können:
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
- Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
- Sie haben Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben.
Das Einbürgerungsverfahren läuft in fünf Schritten:
- Antrag
Zuerst müssen Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Bei Ihrer Einbürgerungsstelle Stadt- oder Kreisverwaltung bekommen Sie die Antragsformulare. Das Antragsformular müssen Sie ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Einbürgerungsstelle abgeben. Wer das 16. Lebensjahr beendet hat, kann den Antrag selbst stellen. Nun prüft die Behörde Ihre Unterlagen. - Einbürgerungszusicherung
Wenn die Behörde Ihrem Antrag zustimmt, erhalten Sie zunächst eine schriftliche Einbürgerungszusicherung. - Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit
Erst jetzt können Sie sich um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit kümmern. Das müssen Sie selbst tun und alle Formalitäten, die Ihr Herkunftsland verlangt, selbst erledigen. Wenn Sie aus einem Land kommen, das seinen Bürgern regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigert, nehmen die deutschen Behörden Mehrstaatigkeit hin. - Einbürgerungsurkunde
Sobald Sie aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen worden sind, erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde. Mit der Urkunde wird Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. - Beantragung und Erhalt des deutschen Passes
Gehen Sie nun mit Ihrer Einbürgerungsurkunde zu Ihrem Einwohnermeldeamt und beantragen Sie dort Ihren deutschen Pass. Ihren Pass erhalten Sie dann ein paar Wochen später.
Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.
Wenn Sie nur sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder (mit)eingebürgert werden, kann die Gebühr reduziert oder Ratenzahlung vereinbart werden.
Tipp
Es hilft, vor der Abgabe des Antrags ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Dabei können Sie viele Fragen direkt klären.
Weitere Informationen über die Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten